Eingeschränkter Sportbetrieb auch wieder in der Halle

Auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können wir beim TSV Palmbach seit dem 12. Juni 2020 auch die Halle wieder für den eingeschränkten Betrieb und unter strikter Einhaltung der aufgeführten Vorgaben freigeben. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, verlegen wir so viele Trainingseinheiten wie möglich ins Freie.

  • Die Teilnahme am Übungsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr
  • Es gilt eine Obergrenze von 1 Person pro 10 qm Trainingsfläche bei stationärem Übungsbetrieb (die Menschen bewegen sich nicht frei durch den Raum), d. h in der TSV Halle dürfen sich max. 14 Personen aufhalten. Bitte für jedes Training beim Übungsleiter anmelden. Teilnahme nach Reihenfolge der Anmeldung je Termin.
  • Bei nicht-stationärem Übungsbetrieb (mit Raumwegen z. B. Turnen, Ballspiele, Fußball) darf in Gruppen von max. 10 Personen trainiert werden mit mind. 40qm / Person.
  • In geschlossenen Räumen sind hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt.
  • Die Sportler*innen müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  • Die geltenden Hygienevorschriften (Händewaschen bzw. Desinfektion) sind strikt einzuhalten.
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Keine gemeinsame Nutzung von Sport- und Trainingsgeräten. Matten, Decken und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden.
    Ausnahme Trainingsmaterial für Fußball und Tischtennis. Die Desinfektion/ das Abwaschen muss durch die Übungsleiter nach dem Training sichergestellt werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten; Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden. Bitte max. 5 Min vor Übungsbeginn kommen, an den von den Übungsleitern zugewiesen Plätzen warten und einzeln das Trainingsgelände betreten.
  • Alle Trainingsteilnehmer*innen müssen durch die Übungsleiter dokumentiert werden
  • Das Tragen eines Mundschutzes ist beim Training nicht zwingend erforderlich.
  • Die Übungsleiter sind für die Einhaltung des Hygienekonzepts und der Regelungen verantwortlich.
  • Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist Personen nicht gestattet
    -die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder                                                                                                                -die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen

Die Übungsleiter sind berechtigt diese Personen vom Training auszuschließen.

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