Pressemitteilung des TSV Palmbach

Stellungnahme des TSV Palmbach zur Pressemitteilung des SC Wettersbach vom 07.12.17

http://sc-wettersbach.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=5050&smid=18400 / Vorweihnachtliche Bescherung ! oder http://pfoschdeschuss.de/b14.html.

Für bisher unbeteiligte Leser:

Der vollständige § 11 c lautet wie folgt:

§ 11 c – Einsatz von Ü23-Spielern bzw. Ü19-Spielerinnen
Während eines Spieljahres ist der Einsatz von mehr als zwei Ü23-Spielern bei Herren bzw. zwei (Kleinfeld einer) Ü19-Spielerinnen bei Frauen einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft, die in den vier unmittelbar vorangegangenen Pflichtspielen (Meisterschaft und Pokal) der höheren Mannschaft mindestens zweimal von Beginn an zum Einsatz gekommen sind, verboten. Dies gilt ungeachtet der jeweiligen Spieldauer. Unberührt bleiben die Bestimmungen der §§ 11 a, 11 b, 14 und 14 a SpO und die Vorschriften über die Spielmanipulation.

Nur Juristen vermögen einen Paragraphen so zu interpretieren, dass wenn auch nur zwei von vier erforderlichen (?) Spielen gespielt werden konnten, in denen das unstrittige Vergehen bereits begangen wurde, dass mann dann straffrei ausgehen darf.

Im Umkehrschluss würde dies ja bedeuten, dass höherklassige Vereine in den ersten vier Spieltagen tun und lassen könnten was sie wollen, da der Paragraph ja nicht angewendet werden kann…

Ist man in diesen Spielen der Gegner, ist das dann halt einfach Pech ?

Auszug aus der Pressemitteilung des SCW:

In der Folge wurden von den Initiatoren des Einspruchs in den digitalen Medien wochenlang Begriffe wie Fairness, Sportsgeist, Moral und Wettbewerbsverzerrung überstrapaziert. Der SC Wettersbach war im Fußballkreis Spott und Kritik vermeintlicher Fußballexperten ausgesetzt. Ein Reputationsschaden der nicht mehr wieder gut zu machen ist.

Während man beim TSV noch einen neutralen Spielbericht veröffentlichte https://www.tsv-palmbach.de/2017/tsv-verliert-gegen-die-landesligamannschaft-des-scw, den man auf Facebook teilte, sah man sich beim SCW genötigt diesen dort durch Verantwortliche der Fußballabteilung mit (mittlerweile gelöschten !) Kommentaren zu versehen, die für sich gesprochen haben. Der TSV darf sich also getrost nicht als Initiator des weiteren Verlaufs des Geschehens sehen.

Diese vom SCW initiierten Verbalattacken wurden nach Verkündigung des Urteils durch das Kreissportgericht aufgegriffen und in dem folgenden Bericht https://www.tsv-palmbach.de/2017/1-mannschaft-ist-tabellenfuehrer-nach-sieg-am-gruenen-tisch aufgegriffen.

Für das von Verbandsschiedsgericht überprüfte Urteil, in dem wiederum zum (vermeintlichen) Nachteil des SCW entschieden wurde kann der TSV nichts und hat seinerseits dieses weder kommentiert noch publiziert.

Zugegebener Maßen ist die Sportgerichtsbarkeit kein leichter Job und schon gar nicht die Sache jedes Vereinsverantwortlichen (vor allem, wenn man auf 3, 4 oder 5 zählen muss), aber sich (wieder in allen sozialen Medien !) nach so einem Vorgang als Moralapostel oder gar Opfer hinzustellen und dem TSV zu unterstellen einen “Reputationsschaden” verursacht zu haben, das ist schon wieder mehr als grenzwertig (ohne dass man wieder auf die auf die langjährige Kooperation im Jugendbereich verweisen möchte etc. pp.) und verlangte quasi nach einer Reaktion.

Wie von den Verantwortlichen des Fußballkreises gebetsmühlenartig immer wieder kund getan, würde es mehr Sinn machen einen solchen Vorgang (in diesem Fall den § 11 c verständlicher und eindeutiger zu formulieren) über den offiziellen Weg bei dem zuständigen Verantwortlichen des Fußballkreises oder -verbandes einzureichen, als einen Nachbarverein öffentlich anzuprangern.

Wir wünschen dem Schreiber der Pressemitteilung des SCW (und seinen Ghostwritern)  eine Schöne Bescherung, ruhige und vor allem besinnliche (!) Weihnachten.

TSV Palmbach

Fußballabteilung

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